Hartz-IV-Empfängern droht Strafgeld bis zu 5000 Euro

Laut der verschärften staatlichen Hartz-IV-Regelung müssen Arbeitslose jetzt mit drastischen Strafen von bis zu fünftausend Euro rechnen, wenn ihre Angaben unvollständig sind.

Diese Bestimmung ergänzt das 9. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II, das am ersten August in Kraft getreten ist. Vorgelegt hat es Sozial- und Arbeitsministerien Andrea Nahles (SPD). Es beinhaltet weitgehende Verschärfungen für Empfänger von Hartz IV.

Inhalt und Zustandekommen des Gesetzes werfen ein grelles Licht darauf, dass eine rot-rot-grüne Koalition, sollte sie die nächste Bundesregierung bilden, die sozialen Angriffe fortführen und weiter verschärfen würde.

Unter dem Titel „Härtere Strafen für Trickser und Trödler“ berichtete Spiegel-online am 24. Oktober über die neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit. Sie legt fest, wie das Änderungsgesetz umgesetzt werden soll. Unter anderem können Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, deren Antragsformulare fehlerhaft sind, Geldstrafen bis zu fünftausend Euro beinhalten.

Der Hartz-IV-Satz, der für einen Alleinstehenden 404 Euro monatlich plus Miet- und Heizkosten beträgt, reicht für ein menschenwürdiges Leben nicht aus. Schon bisher wurden die Sozialhilfeempfänger durch Sanktionen gedemütigt, schikaniert und ihrer sozialen Rechte beraubt. Sie wurden mit Leistungsminderungen von dreißig, vierzig und bei jungen Menschen bis zu hundert Prozent bestraft. Die neuen Bestimmungen stellen eine weitere Verschärfung dar.

Bisher drohten nur Strafen, wenn bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden. Jetzt reicht es schon, wenn Angaben fehlen, und die Strafen können auch verhängt werden, wenn dadurch gar kein Schaden entstanden ist.

Es droht sogar Erzwingungshaft. Bild zitierte aus einer Anweisung der Behörde, nach der Hartz-IV-Empfänger mit Gefängnis rechnen müssen, wenn sie „ihre Zahlungsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht“ haben – eine Regelung, die Willkür und Entrechtung Tür und Tor öffnet.

Außerdem müssen die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren, wenn ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern über tausend Euro bestraft werden, was ihre Abschiebung begünstigen könnte. Bei „leichten Vergehen“ sollen die Jobcenter zukünftig Verwarnungsgelder bis zu 55 Euro, statt bisher 50 Euro verhängen.

Die Auswirkungen dieser Bestimmungen sind zerstörerisch: Kein Hartz-IV-Empfänger kann eine Strafe von fünftausend Euro aufbringen, und keine Bank wird ihm einen Kredit dafür geben. Die Regierung erzwingt die völlige Unterwerfung unter das Hartz-IV-Regime, das zu tiefer Verschuldung, Obdachlosigkeit, Krankheit, Hunger, Sucht oder Kriminalität führen kann.

Solche Gesetze richten sich gegen die gesamte Arbeiterklasse. Sie sollen eine Atmosphäre von Angst und Schrecken unter Arbeitern und Jugendlichen erzeugen, denn jeder Arbeiter, der entlassen wird, muss befürchten, am Ende auf der Straße oder im Gefängnis zu landen.

Rund 4,3 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter sind Hartz-IV-Empfänger. Die anhaltende kapitalistische Krise treibt besonders die Zahl der Langzeitarbeitslosen in die Höhe, und schon jeder dritte (1,4 Millionen) bezieht Hartz IV länger als acht Jahre.

Wird das Leben am Existenzminimum zum Dauerzustand, nehmen oft Ängste, Sorgen und Nöte überhand, was es noch schwieriger macht als ohnehin, die komplizierten Hartz-IV-Anträge vorschriftsmäßig auszufüllen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben die Jobcenter von April 2015 bis März 2016 fast eine Million Leistungskürzungen (950.000 Kürzungen gegen 414.000 Leistungsbezieher) verhängt. Knapp siebentausend Menschen wurden die Mittel im März 2016 vollständig gestrichen. Besonders junge Menschen bis 25 Jahre, auch Minderjährige, sind von den brutalen Maßnahmen betroffen. Im vorigen Jahr waren 1800 Sanktionierte erst fünfzehn und knapp 15.000 zwischen sechzehn und siebzehn Jahre alt. Von 2007 bis 2015 sparte die Bundesagentur für Arbeit allein durch Sanktionen 1,7 Milliarden Euro ein.

Das unter Federführung von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) entstandene Gesetz nutzt die Notlage der Betroffenen aus, um sie finanziell und sozial noch weiter unter Druck zu setzen und sie letztendlich ins blanke Elend zu stoßen.

Darin handelt Nahles ganz in der Tradition der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer. Während ihrer Regierungszeit 1998–2005 hatten sie mit der Agenda 2010 einen umfassenden Angriff auf die sozialen Rechte der Arbeiterklasse losgetreten. Die Hartz-Gesetze waren samt ihrem Sanktionsregime ein Teil davon.

Für die Bundestagswahl 2017 wird eine neue Regierung der SPD und der Grünen vorbereitet, doch diesmal soll auch die Linke mit ins Boot geholt werden. Im Land Berlin und im Bund wird derzeit eine rot-rot-grüne Koalition vorbereitet.

Bisher hatten SPD und Grüne eine bundesweite Zusammenarbeit mit der Linkspartei stets abgelehnt. Unter Bedingungen der tiefen wirtschaftlichen und politischen Krise sehen Teile der herrschenden Klasse jedoch in einem Bündnis von Sozialdemokraten, Grünen und Linkspartei die einzige Möglichkeit, um ihr Programm von Sozialabbau und Militarismus nach Innen und Außen gegen den Widerstand der Arbeiterklasse durchzusetzen.

Ein solches Bündnis wäre keine linke Alternative zur CDU/SPD-Regierung. Im Gegenteil. Es würde an deren rechter Politik anknüpfen und sie weiter verschärfen.

Was die SPD betrifft, so geht die Initiative für härtere Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher direkt von ihr aus. Die Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), rechtfertigte die Sanktionen mit den Worten, ohne sie gäbe es keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass Leistungsempfänger „auch zur Mitwirkung verpflichtet sind“ und „eigene Anstrengungen“ erbringen. Selbstverständlich stimmten die SPD-Vertreter sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat für das verschärfte Gesetz.

Die Grünen übertreffen die SPD an Heuchelei und Zynismus. Als Juniorpartner der SPD hatten sie die Einführung von Hartz IV mitsamt dem Sanktionsregime beschlossen. Seit ihrem Parteitag 2012 in Hannover haben sie jedoch ein Sanktionsmoratorium gefordert. Parteichef Cem Özdemir mahnte, die Grünen sollten in dieser Frage mehr mit den Themen „Teilhabe und Gerechtigkeit“ identifiziert werden, und prangerte die „Demütigungen“ für die Empfänger an.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer räumte ein: „Dieses Hartz-IV-System [wird] in der ganzen Gesellschaft, aber besonders von den Arbeitslosen als ein sehr repressives System wahrgenommen.“

Im Oktober 2015 beantragten die Grünen im Bundestag die Aussetzung der Sanktionen bis zum Vorliegen einer wissenschaftlichen Auswertung der Sanktionspraxis. Mit ihrem Antrag versuchten sie, sich öffentlich als Gegner der verheerenden Verhältnisse in den Jobcentern zu profilieren. Im Bundestag lehnten sie das Änderungsgesetz aus dem Hause Nahles ab.

Als es im Bundesrat auf ihre Stimmen ankam, stimmten die Grünen dann allerdings für das Gesetz, das weit über das hinausgeht, was Özdemir 2012 noch öffentlichkeitswirksam als „Demütigungen“ gebrandmarkt hatte.

Die übelste Rolle spielt wohl die Linkspartei. Die Linke setzt sich offen für ein rot-rot-grünes Bündnis ein und empfiehlt sich als Bündnispartner, indem sie alle ihre bisherigen Phrasen gegen die diskriminierende Sozialhilfepraxis über Bord wirft und die Hartz-IV-Praxis mitträgt. Erst vor kurzem hat sie sich an einem Treffen mit der SPD und den Grünen im Bundestag beteiligt, das der Philosoph Oskar Negt mit den Worten einleitete, der „Zusammenbruch demokratischer Institutionen“ könne nur durch die „arbeitsteilig zusammenarbeitende Linke“ verhindert werden.

Bei der Bundesratsabstimmung über Nahles‘ Gesetz enthielten sich die Linkspartei-Vertreter zweier Bundesländer, in denen sie zusammen mit der SPD regieren, „aus Rücksicht auf den Koalitionspartner“ (Katja Kipping).

Die Verschärfungen für Hartz-IV-Empfänger im 9. Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II geben einen Vorgeschmack auf den verheerenden sozialen Kahlschlag, der von einer rot-rot-grünen Bundesregierung zu erwarten wäre.

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