Baberowskis Carl-Schmitt-Vorlesung

Wie die Humboldt-Universität den „Kronjuristen des Dritten Reichs“ rehabilitiert

Am 27. Oktober letzten Jahres hielt Jörg Baberowski an der Berliner Humboldt-Universität die dritte Carl-Schmitt-Vorlesung. Der Inhaber des Lehrstuhls für osteuropäische Geschichte an der HU sprach zum Thema „Die russische Revolution und die Ursprünge der souveränen Diktatur“.

Bemerkenswert an diesem Vortrag war weniger, was Baberowski zur Russischen Revolution des Jahres 1917 sagte. Hier wiederholte er die Vorurteile, Verdrehungen und Fälschungen, die man aus der antikommunistischen Literatur des Kalten Krieges und aus seinen eigenen Schriften kennt. Außergewöhnlich war vielmehr, dass der Vortrag Carl Schmitt gewidmet war und sich inhaltlich ausdrücklich auf dessen theoretische Auffassungen stützte.

Baberowski verteidigt seit langem Ernst Nolte, der 1986 mit der Verharmlosung der Nazi-Verbrechen den Historikerstreit ausgelöst hatte. Nun beruft er sich auf einen Staatsrechtler, der das Nazi-Regime theoretisch vorbereitet, gerechtfertigt, unterstützt und verteidigt hat und dies bis zu seinem Tod im Jahr 1985 nie bereute. Carl Schmitt wird deshalb auch als „Kronjurist des Dritten Reiches“ bezeichnet.

Sowohl in Deutschland als auch international gibt es seit längerem Bemühungen, Schmitts theoretisches Erbe neu zu beleben. Vor dem Hintergrund einer globalen Krise des Kapitalismus, explosiver sozialer Spannungen und einer tiefen Krise der bürgerlichen Demokratie stoßen die Konzeptionen des Nazi-Juristen, der sein Werk dem Kampf gegen Demokratie und Liberalismus und der Rechtfertigung autoritärer Herrschaftsformen widmete, auf wachsendes Interesse.

In den USA haben die Neocons, die die Kriege der Administration von George W. Bush vorbereiteten und rechtfertigten, Konzepte von Carl Schmitt übernommen. Auch rechtsextreme Kreise – von der AfD bis hin zur völkischen Identitären Bewegung – berufen sich gerne auf ihn.

Im akademischen Bereich spielt die Humboldt-Universität eine führende Rolle bei der Wiederbelebung Carl Schmitts. Der Politikwissenschaftler Herfried Münkler hatte ihn schon 2005 als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet und die „Anregungen“ gepriesen, „die aus fast jeder Lektüre Schmittscher Texte erwachsen“. [1] Seit 2014 ehrt die Universität den Nazi-Juristen mit einer jährlichen Vorlesung. Sie tut dies in Zusammenarbeit mit der privaten Carl-Schmitt-Gesellschaft, die nach eigenem Bekunden „das Andenken an Carl Schmitt und die historisch-kritische Auseinandersetzung mit seinem Werk“ pflegt und erst kürzlich ihren Sitz aus Schmitts Heimatort Plettenberg in die Hauptstadt verlegt hat.

2014 hatte der Kunsthistoriker Horst Bredekamp (Humboldt-Universität) die erste Carl-Schmitt-Vorlesung gegeben. 2015 hielt der Historiker und Politikwissenschaftler Quentin Skinner (Queen Mary University of London) die zweite. Mit der Einladung Baberowskis als dritter Redner zeigt sich nun endgültig, dass die Vorlesungsreihe politischen Zwecken dient: Es geht nicht um eine kritische Auseinandersetzung mit Schmitt, sondern um seine Rehabilitierung.

Das machten auch die äußeren Umstände der Vorlesung deutlich. Unter den 80 bis 90 Zuhörern, die im klassizistischen Tieranatomischen Theater aus dem Jahr 1790 Baberowskis Vortrag lauschten, befanden sich zahlreiche Schmitt-Anhänger. Eine Enkelin Schmitts, die eigens aus Spanien angereist war, wurde vom Publikum mit stürmischem Applaus begrüßt. Während der ganzen Veranstaltung war nicht ein kritisches Wort über den Nazi-Juristen zu hören. Man fühlte sich wie auf einer Zeitreise in ein düsteres Kapitel der deutschen Geschichte zurückversetzt.

Vor eineinhalb Jahren hatten wir geschrieben, bei der Auseinandersetzung mit Baberowski und Münkler an der Humboldt-Universität gehe es um die Frage: „Bleiben die Universitäten Zentren der Wissenschaft und der freien Auseinandersetzung? Oder werden sie wieder, wie schon früher in der deutschen Geschichte, zu staatlich gelenkten Kaderschmieden für rechte und militaristische Ideologien?“ [2] Baberowskis Carl-Schmitt-Vorlesung unterstreicht, wie berechtigt diese Fragestellung war.

Carl Schmitts Staatslehre

Baberowski basierte seine Vorlesung über die russische Revolution auf die Konzepte der „souveränen“ und der „kommissarischen Diktatur“, die Schmitt zu Beginn seiner akademischen Karriere in den frühen 1920er Jahren entwickelt hatte und die einen wichtigen Bestandteil seiner Staatslehre bilden.

Schmitts Staatslehre fasst die Ablehnung der Demokratie, die damals in bürgerlichen und akademischen Kreisen weit verbreitet war, in juristische Begriffe. Die Weimarer Republik war nicht das Ergebnis einer bürgerlich-demokratischen Revolution, sondern ein Zugeständnis, das die herrschenden Eliten gezwungenermaßen hatten machen müssen, um einer proletarischen Revolution zuvorzukommen. Entsprechend distanziert und feindlich blieb die Haltung der Eliten in Wirtschaft, Militär, Politik und Universitäten gegenüber parlamentarischen Institutionen und demokratischen Rechten. Sie sahen darin lediglich ein Einfallstor für einen neuen Anlauf der proletarischen Revolution.

Schmitt fasste diese anti-demokratische, autoritäre Haltung in prägnante juristische Formeln. Laut seiner Staatslehre unterliegt das Recht dem Primat der Politik. Der Rechtsordnung geht die staatliche Ordnung voraus, die zu gestalten und zu schützen Aufgabe des Rechts ist. Universelle demokratische Grundsätze, wie sie im 18. Jahrhundert durch die amerikanische und die französische Revolution geprägt worden waren, lehnte er dementsprechend ab.

Garant der Ordnung ist laut Schmitt der Souverän, der Inhaber der Staatsgewalt, der sich, um die bestehende Ordnung zu schützen, auch über das formale Recht hinwegsetzen darf. In diesem Zusammenhang steht sein wohl bekanntester Satz: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Ausnahmezustand und Diktatur spielen in Schmitts Denken eine zentrale Rolle. Um die bestehende Ordnung gegen eine drohende Revolution zu verteidigen, darf der Souverän den Gegner zum Feind erklären, bekämpfen und vernichten und sich dabei über die Schranken des geltenden Rechts hinwegsetzen. Die Diktatur ist laut Schmitt das Mittel, mit dem der Souverän die gestörte Ordnung wieder herstellt.

Schmitt unterscheidet dabei zwischen Legalität, der strikten Einhaltung rechtlicher Normen, und Legitimität. Letztere kann sich auf Grundsätze wie das „Lebensrecht des Staates“ oder die Staatsräson beziehen und ist nicht an rechtliche Normen gebunden, sondern lediglich an die Substanz der Verfassung, d.h. die Verteidigung und Wiederherstellung der bestehenden Ordnung. Schmitt bezeichnet eine Diktatur, die die bestehende Gesellschaftsordnung verteidigt, als „kommissarische Diktatur“ im Gegensatz zu einer „souveränen Diktatur“, die die bestehende Ordnung zerstört und eine andere Ordnung schafft.

Schmitt vertrat diese autoritäre Gesinnung bereits lange, bevor Hitler 1933 an die Macht kam. Schon in den 1920er Jahren hatte er den Parlamentarismus als „Hort der Parteien“ und „Partikularinteressen“ abgelehnt und den italienischen Faschismus Benito Mussolinis bewundert.

„Dass der Faschismus auf Wahlen verzichtet und den ganzen ‚elezionismo‘ hasst und verachtet,“ schrieb er 1929, „ist nicht etwa undemokratisch, sondern antiliberal und entspringt der richtigen Erkenntnis, dass die heutigen Methoden geheimer Einzelwahl alles Staatliche und Politische durch eine völlige Privatisierung gefährden, das Volk als Einheit ganz aus der Öffentlichkeit verdrängen (der Souverän verschwindet in der Wahlzelle) und die staatliche Willensbildung zu einer Summierung geheimer und privater Einzelwillen, das heißt in Wahrheit unkontrollierbarer Massenwünsche und -ressentiments herabwürdigen.“ [3]

Schmitt ließ es nicht bei theoretischen Überlegungen bewenden. Als sich die soziale und politische Krise der Weimarer Republik verschärfte, beteiligte er sich aktiv an der Errichtung einer autoritären Präsidialdiktatur. So verteidigte er im Sommer 1932 die Reichsregierung vor dem Staatsgerichtshof, nachdem diese die sozialdemokratische preußische Landesregierung in einem Staatsstreich abgesetzt und damit eine wichtige Vorentscheidung für die Übergabe der Macht an Hitler getroffen hatte.

Bis zum Januar 1933 stand Schmitt General von Schleicher nahe, dem letzten Reichskanzler vor Hitler. Für ihn verfasste er ein Gutachten mit dem Titel: „Wie bewahrt man eine arbeitsfähige Präsidialregierung vor der Obstruktion eines arbeitsunwilligen Reichstages mit dem Ziel, ‚die Verfassung zu wahren‘.“ Zu diesem Zeitpunkt behauptete er noch, Schleichers Präsidialregime richte sich sowohl gegen die Kommunisten wie gegen die Nationalsozialisten. Doch kaum war Hitler an der Macht, schloss er sich den Nazis an.

Er begrüßte das Ermächtigungsgesetz, mit dem Hitler nach dem Reichstagsbrand seine Diktatur konsolidierte, als „vorläufige Verfassung der deutschen Revolution“. Am 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei. Und als Hitler im Sommer 1934 im sogenannten Röhm-Putsch rund 200 politische Rivalen ermorden ließ, darunter die Führung der SA und Schmitts ehemaligen Vertrauten General von Schleicher, rechtfertigte er das brutale Massaker auf der Titelseite der Deutschen Juristenzeitung, einem nationalsozialistischen Organ, das er mittlerweile leitete. Unter der Schlagzeile „Der Führer schützt das Recht“ schrieb Schmitt: „Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft.“

Auch seinem Antisemitismus ließ Schmitt nun freien Lauf. Er denunzierte jüdische Kollegen, darunter solche, die ihn zuvor gefördert hatten, veröffentlichte antisemitische Kampfschriften und leitete 1936 eine Tagung zum Thema „Das Judentum in der Rechtswissenschaft“. Die Nürnberger Rassengesetze bezeichnete er in der Deutschen Juristenzeitung als „Verfassung der Freiheit“.

1936 kam Schmitts politische Karriere zum Stillstand, weil die SS gegen ihn intrigierte. Hitlers Elitetruppe betrachtete die sogenannten „Märzgefallenen“, die sich der NSDAP erst nach der Machtübernahme angeschlossen hatten, als missliebige Konkurrenten. Schmitt verlor seine Parteiämter, blieb aber bis zum Ende des Krieges NSDAP-Mitglied und Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität, der heutigen Humboldt-Universität. Den Schwerpunkt seiner akademischen Arbeiten verlegte er nun auf das Thema „völkerrechtliche Großraumordnung“, d.h. auf die Rechtfertigung von Hitlers Expansionspolitik.

Nach 1945 äußerte Schmitt nie ein Wort des Bedauerns über das Nazi-Regime und seine eigene Rolle darin. In seinen Tagebüchern finden sich auch nach 1945 krasse antisemitische Äußerungen. Während sich zahlreiche deutsche Juristen und Akademiker verbal von den Nazis distanzierten, um ihre Karriere fortsetzen zu können, lehnte Schmitt dies ab. Er kehrte nicht in den akademischen Betrieb zurück.

Von seinem Wohnort Plettenberg, wo er 1988 im Alter von 97 Jahren starb, pflegte er allerdings ein dichtes Netzwerk von Kontakten, das tief in den deutschen Justiz- und Staatsapparat hineinreichte und das juristische Denken in der Bundesrepublik mit prägte. Er blieb, erst unter Synonymen, dann auch unter seinem richtigen Namen, publizistisch tätig und unterhielt einen regen Briefwechsel.

Baberowskis Carl-Schmitt-Vorlesung

In seiner Carl-Schmitt-Vorlesung wandte Baberowski die Begriffe und Theorien, die Schmitt in der Weimarer Republik entwickelt hatte, um Ausnahmezustand und Diktatur zu rechtfertigen, rückblickend auf das revolutionäre Russland des Jahres 1917 an. Die zentrale These seines Vortrags lautete, der Sieg der Bolschewiki hätte verhindert werden können, wenn das Zarenregime oder die provisorische Regierung bereit gewesen wären, von Anfang an hart durchzugreifen und die Revolution mit einer brutalen Diktatur zu unterdrücken.

„Im Februar 1917 war noch nicht alles entschieden. Alles hätte anders kommen können“, betonte er zu Beginn seines Vortrags. „Alexander III. [der 1894 verstorbene Vater von Zar Nikolaus II.] hätte die Macht nicht einfach aufgegeben und wahrscheinlich hätte er keine Skrupel gehabt, alles auf eine Karte zu setzen. Sein Sohn war aus anderem Holz geschnitzt, unfähig das Notwendige zu tun. … Die Repräsentanten der Staatsgewalt waren kopflos, und so verpassten sie einfach den richtigen Augenblick, um ihr Gewaltmonopol wiederherzustellen.“

Der bürgerlichen Provisorischen Regierung, die zwischen der Februarrevolution und der Oktoberrevolution an der Macht war, warf Baberowski vor, sie habe „Angst vor der eigenen Macht“ gehabt und sei „an der Aufgabe, Diktatur zu sein“, zerbrochen.

Er berief sich dabei auf Wladimir Nabokow, den Vater des gleichnamigen Schriftstellers, der damals Mitglied der Provisorischen Regierung war. Nabokow habe sehr deutlich gesehen, „wie sich eine Regierung ihrer Handlungsmöglichkeiten beraubte, weil sie nicht bereit war, Gewalt umzusetzen“, sagte Baberowski und zitierte ihn mit den Worten: „Es hätte sehr entschlossener Maßnahmen bedurft, die auch vor Blutvergießen, vor der Verhaftung des Exekutivkomitees des Rates der Arbeiter- und Soldatendeputierten und im Falle, dass versucht worden wäre, Widerstand zu leisten, vor der Ausrufung des Belagerungszustandes nicht hätte halt machen dürfen.“

Auch Regierungschef Alexander Kerenski, so Baberowski, habe „im entscheidenden Augenblick, als die Machtfrage gestellt wurde, kläglich versagt“.

Die Diktatur, die zu errichten die Provisorische Regierung seiner Ansicht nach versäumt hatte, bezeichnete Baberowski als „kommissarische Diktatur“. Carl Schmitt habe diese „als Herrschaft definiert, die im Auftrag erfüllen soll, was verloren gegangen ist und zurückgewonnen werden soll“. Die Machthaber sollten „von ihr Gebrauch machen, bis die gesetzmäßige Ordnung wiederhergestellt ist“.

Die Bolschewiki hätten dagegen eine „souveräne Diktatur“ errichtet. Anders als die „kommissarische Diktatur“ sei diese „keine Auftragsgewalt“, sondern „begründende Gewalt, die von niemandem infrage gestellt werden kann, der nicht bereit wäre, diese Gewalt mit Gewalt aus der Welt zu schaffen“.

Hier wich Baberowski von Carl Schmitts Interpretation der Oktoberrevolution ab. Es war die einzige Kritik an den Konzeptionen des Nazi-Juristen, die während des gesamten Abends zu hören war, und es war eine Kritik von rechts. Während Schmitt trotz seines Antikommunismus anerkannt hatte, dass sich die Bolschewiki auf eine revolutionäre Massenbewegung stützten und eine neue Ordnung schufen, behauptete Baberowski, Lenin habe „eine Diktatur ohne Fundament“ errichtet, die sich „nicht auf den Willen des Volkes berufen konnte“. Der Sieg der Bolschewiki in der Oktoberrevolution und im anschließenden Bürgerkrieg habe allein auf „Lenins bedingungslosem Willen zur Macht“ beruht, auf seiner Bereitschaft, skrupelloser als alle anderen Gewalt anzuwenden.

„Nicht Ideologien und Überzeugungen sind der Anfang aller Macht, sondern Organisation und Gewalt“, erklärte er. Die Bolschewiki hätten „die Wildheit und die Rohheit der Massen zur Triebkraft ihrer Revolution gemacht“ und „die Lynchjustiz, das tierische Recht der Straße zum Gesetz erhoben… Die Geiselnahme ersetzte das Recht, das Konzentrationslager das Gefängnis und keine Maßnahme konnte rücksichtslos genug sein, um die alte Welt aus den Fugen zu reißen und der neuen Ordnung zum Erfolg zu helfen. Erstmals gab es eine Regierung, die den organisierten Mord als Möglichkeit des politischen Handelns zu behaupten schien.“

Lenin habe über den Ausnahmezustand entschieden, „weil er es konnte“, fuhr Baberowski fort. Sein Kommunismus habe mehr Ähnlichkeit mit Mussolinis Faschismus gehabt, als mit der deutschen Sozialdemokratie; er habe dem Faschismus als Vorbild gedient. „Der Wille zur Tat, der Glaube an den Wert des Krieges und der Gewalt als Mittel zur Konditionierung und Disziplinierung“ seien „mit Lenin überhaupt erst in die Welt gesetzt worden“.

Die bolschewistische Diktatur sei nicht wirklich eine „souveräne Diktatur“ gewesen, sondern „eine Tyrannei, die das Volk, in dessen Namen sie sprach, gar nicht mehr benötigte und den Ausnahmezustand selbst inszenieren musste, um sich der Kraft zur Entscheidung Tag für Tag neu zu versichern“. „Nicht das Versprechen der Freiheit, sondern das Verlangen nach Unterwerfung“ sei die eigentliche Basis der bolschewistischen Herrschaft gewesen. Damit habe sich die Diktatur von den Zielen gelöst, „zu deren Verwirklichung sie ins Leben gerufen worden war“, und „sich in eine Tyrannis, in eine despotische Herrschaft“ verwandelt.

„In Wahrheit“, so Baberowski, „war die Herrschaft der Bolschewiki eine Simulation der souveränen Diktatur... Das aber ist das Gegenteil von der souveränen Diktatur, wie Carl Schmitt sie in den 20ern beschrieben hatte.“

Propaganda statt Geschichte

Als Beitrag zum historischen Verständnis der russischen Revolution ist Baberowskis Vorlesung wertlos. Sie reiht Behauptung an Behauptung, ignoriert die umfangreiche Forschungsliteratur zu dem Thema und beruft sich stattdessen auf literarische Anekdoten und persönlichen Erinnerungen verbitterter Revolutionsgegner.

Die Oktoberrevolution war das prägende Ereignis des zwanzigsten Jahrhunderts. Die „zehn Tage, die die Welt erschütterten“, zogen weltweit Millionen Menschen in ihren Bann, stellten die Weichen für eine atemberaubende soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Sowjetunion und bestimmten sieben Jahrzehnte lang die Koordinaten der Weltpolitik. Wer, wie Baberowski, ein derart epochemachendes Ereignis auf die Skrupellosigkeit und Gewaltbereitschaft einiger weniger „Tatmenschen“ zurückführt, kann als Historiker nicht ernst genommen werden. Der deutschnationale Heinrich von Treitschke hatte einst verkündet, die Geschichte werde von großen Männern gemacht. Baberowski hat dies nun dahingehend abgewandelt, dass die Geschichte von bösen Männern gemacht wird.

Hinzu kommt, dass die Oktoberrevolution nur in ihrem internationalen Kontext verstanden werden kann. Die internationalen Widersprüche der kapitalistischen Gesellschaft hatten 1914 eine Schärfe erreicht, die keine friedliche Lösung mehr zuließ. Das war der Grund für den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und die anschließende vierjährige Massenschlächterei. Der Krieg und die weltweite Krise des Kapitalismus schufen aber auch die Voraussetzungen, unter denen die Arbeiterklasse im rückständigen Russland – dem „schwächsten Glied der imperialistischen Kette“ (Lenin) – als erstes die Macht ergreifen konnte. Vollendet werden konnte die sozialistische Revolution dagegen nur im internationalen Maßstab.

Der Erfolg der Bolschewiki beruhte darauf, dass sie dies verstanden und ihre gesamte Politik auf dieses Verständnis basierten. Es gibt kein anderes welthistorisches Ereignis, dessen Protagonisten sich über die objektive Bedeutung ihres Tuns derart im Klaren waren wie die Bolschewiki 1917. Als historische Materialisten stützten sich Lenin und Trotzki auf die objektive Logik der ökonomischen und gesellschaftlichen Ereignisse und nicht, wie Baberowski behauptet, auf den „Willen zur Tat“ und den „Glauben an den Wert der Gewalt“. Sie waren Marxisten und keine Anhänger von Bakunin und Nietzsche. Ihre Schriften, die diese Fragen untersuchen, diskutieren und klären, füllen Regale. Allein Lenins gesammelte Werke, die größtenteils vor 1917 entstanden, umfassen vierzig Bände. Trotzkis Schriften sind ähnlich umfangreich. Hinzu kommen die Aufsätze Plechanows, Kautskys, Rosa Luxemburgs und vieler anderer führender Marxisten, die sich zum einen oder anderen Zeitpunkt mit der „russischen Frage“ befassten.

Doch für Baberowski ist das alles irrelevant. Er ist erklärter Anhänger einer subjektiven Geschichtstheorie, die jede Möglichkeit der objektiven Erkenntnis ablehnt und die irrationalistischen Positionen Michel Foucaults, Martin Heideggers und Hans-Georg Gadamers auf die Spitze treibt. [4] Auch hier trifft er sich mit Carl Schmitt, der ebenfalls ein Anhänger des Irrationalismus war.

Um die wirkliche Bedeutung von Baberowskis Carl-Schmitt-Vorlesung zu verstehen, muss man von der Vergangenheit in die Gegenwart gehen. Selten gab es ein Jubiläum, bei dem die Geschichte so eng mit der Gegenwart verbunden war, wie der hundertste Jahrestag der Oktoberrevolution. Die heutige Weltlage weist starke Ähnlichkeit mit jener auf, die vor hundert Jahren zum Ersten Weltkrieg und zur Oktoberrevolution führte.

Die Widersprüche des globalen Kapitalismus haben erneut ein Ausmaß erreicht, das sich im Rahmen der bestehenden gesellschaftlichen und politischen Institutionen nicht überwinden lässt. Die eskalierenden Kriege im Nahen Osten, die wachsenden Spannungen zwischen den Atommächten USA, Russland und China, die ungelöste Finanzkrise des Jahres 2008, die „America first“-Politik Donald Trumps und der fortschreitende Zerfall der Europäischen Union sind Ausdruck davon. Aus den Poren des faulenden Kapitalismus kriechen wieder rechte und faschistische Tendenzen. Die sozialen Spannungen nehmen explosive Formen an.

Das verleiht dem Jahrestag der Oktoberrevolution einen äußerst brisanten Charakter. Bisher konnten vor allem rechte Parteien von der sozialen Unzufriedenheit und der Wut auf die herrschenden Eliten profitieren. Doch deren Angst ist groß, dass die Oktoberrevolution und die sozialistischen Ideale, die sie beflügelten, zur Inspiration und zum Vorbild für die Masse der Unzufriedenen werden. Deshalb müssen sie verleumdet und verfälscht werden.

Baberowski ist darin Experte. In seiner Jugend hatte er als Mitglied einer maoistischen Gruppe Stalin verherrlicht, der wie kein anderer die Geschichtsfälschung als politische Waffe einsetzte. Um die Herrschaft der parasitären Bürokratie zu rechtfertigen, die im Laufe der 1920er Jahre die Macht in der Sowjetunion an sich riss und deren Interessen er vertrat, musste er die Geschichte der Oktoberrevolution verdrehen und fälschen. Später wechselte Baberowski die Vorzeichen und lehnte Stalin ab; doch am unbändigen Hass gegen alle, die die Tradition der Oktoberrevolution verkörperten, insbesondere gegen Leo Trotzki und die antistalinistische Linke Opposition, hielt er fest.

Dass Baberowski nun mit dem Nazi-Juristen Carl Schmitt gegen die Oktoberrevolution argumentiert, zeigt, wohin er politisch zielt. Nur ein Ignorant kann noch bestreiten, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen seiner Arbeit als Historiker und den rechten politischen Standpunkten gibt, die er regelmäßig in der Öffentlichkeit vertritt – seinen Angriffen auf Flüchtlinge, seinem Eintreten für einen starken Staat und seinen Tiraden gegen „political correctness“.

Anmerkungen

1. Herfried Münkler, „Erkenntnis wächst an den Rändern“, Die Welt 7.4.2005, https://www.welt.de/print-welt/article583822/Erkenntnis-waechst-an-den-Raendern.html (6.1.2017)

2. Peter Schwarz (Hrsg.), Wissenschaft oder Kriegspropaganda?, Vorwort, Mehring Verlag 2015, https://www.wsws.org/de/articles/2015/08/08/vorw-a08.html (6.1.2017)

3. Carl Schmitt, Positionen und Begriffe, im Kampf mit Weimar – Genf – Versailles 1923-1939, Berlin 1994, S. 126

4. Näheres dazu siehe: Christoph Vandreier, “Jörg Baberowskis Geschichtsfälschung“, in Wissenschaft oder Kriegspropaganda, S. 107f.. Auch online auf der WSWS.

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