Polizist und Anwalt planten Ermordung linker Politiker

Am Montagmorgen haben Polizeieinheiten an mehreren Orten in Mecklenburg-Vorpommern die Wohn- und Geschäftsräume von zwei Männern durchsucht. Sie stehen nach Angaben des Generalbundesanwalts im Verdacht, die Festsetzung und Ermordung von linken Politikern geplant zu haben.

Wie der Generalbundesanwalt auf seiner Website schreibt, hätten sich die beiden Beschuldigten mit mehreren anderen Personen in einer Chatgruppe über die politische Situation in Deutschland ausgetauscht, insbesondere über „die aus ihrer Sicht verfehlte Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik“. Sie sollen befürchtet haben, dass es zu einer „Verarmung der privaten und öffentlichen Haushalte“ sowie zu einer Zunahme von Anschlägen und anderen Straftaten „bis hin zum Zusammenbruch der staatlichen Ordnung“ kommen könnte.

Auf diesen Fall, so der Generalbundesanwalt weiter, sollen sich die Verdächtigen gezielt vorbereitet haben. Sie sollen sich neben Lebensmitteln auch mit Munition „für ihre bereits legal beschafften Waffen eingedeckt haben“. Außerdem hätten die Verdächtigen die Krise als Chance gesehen, „Vertreter des politisch linken Spektrums festzusetzen und mit ihren Waffen zu töten“. Dazu sollen die Beschuldigten eine Namensliste angelegt haben.

Wie der Rechercheverbund von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR berichtet, sollen bei den Durchsuchungen Listen mit Namen und Angaben von Landes- und Bundespolitikern von FDP, Grünen und Linkspartei gefunden worden sein. Außerdem seien Namen von Flüchtlingsverbänden, der Arbeiterwohlfahrt und von Gewerkschaften aufgeführt gewesen.

Einer der beiden Beschuldigten ist nach Auskunft des Innenministeriums in Schwerin Polizeibeamter bei der Polizeiinspektion Ludwigslust. Gegen ihn seien zugleich disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, er sei vom Dienst suspendiert.

Der zweite Beschuldigte, Jan-Hendrik Hammer, ist ein Rechtsanwalt aus Rostock. Der 45-Jährige ist außerdem als Abgeordneter der Fraktion „Unabhängige Bürger für Rostock“ (UFR) Mitglied des Stadtparlaments und stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Der Vorsitzende der Fraktion, Malte Philipp, äußerte sich in einer Mitteilung auf der Website der UFR „überrascht und schockiert“ über die Durchsuchungen. Hammer sei nicht Mitglied der UFR, sondern habe sich als vormaliger FDP-Politiker der Fraktion angeschlossen. Philipp erklärte, der Fraktion sei bei Hammer „bisher keine Form von Extremismus aufgefallen“.

Auch bei mehreren anderen Personen, die nicht als Beschuldigte geführt werden, hat die Polizei nach Medienberichten Privat- und Geschäftsräume durchsucht. Unter diesen Personen befindet sich nach Angaben der Schweriner Volkszeitung auch ein hochrangiger Polizeibeamter der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern.

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe hat der Generalbundesanwalt keinen Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten verhängt. Bisher sind in dem Fall keine Festnahmen erfolgt.

In einer ersten Reaktion auf die Durchsuchungen gab sich insbesondere die Linkspartei bestürzt. „Es gibt Todeslisten gegen linke Politiker“, twitterte die Partei gestern Mittag. „Stichwortgeber für die zunehmende Gewaltbereitschaft der Rechten ist die AfD.“

Tatsächlich haben nicht nur die AfD, sondern alle Bundestagsparteien – die Linke eingeschlossen – in den vergangenen Monaten und Jahren keine Gelegenheit ausgelassen, um in übler Manier gegen Flüchtlinge zu hetzen und damit den rechtesten Kräften Auftrieb zu geben.

Die Linkspartei spielt dabei eine besonders üble Rolle. Während sie gelegentlich noch soziale Phrasen vor sich herträgt, haben führende Parteivertreter klargemacht, dass die Linke wie jede andere Partei bereit ist, Flüchtlinge massenhaft abzuschieben. Den berüchtigten Ausspruch von Sahra Wagenknecht – „Wer Gastrecht missbraucht, der hat Gastrecht dann eben auch verwirkt“ – setzt die von der Linkspartei geführte Landesregierung in Thüringen seit Monaten eifrig in die Tat um. Kaum ein anderes Bundesland hat eine derart hohe Abschiebequote wie das Land, das mit Bodo Ramelow den ersten „linken“ Ministerpräsidenten in Deutschland stellt.

Die Ereignisse in Mecklenburg-Vorpommern zeigen außerdem, wie verlogen die Kampagne der Bundesregierung und der übrigen Parteien gegen die vermeintliche Gefahr des „Linksextremismus“ ist. Die Durchsuchungen erfolgten nur drei Tage, nachdem Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die antifaschistische Website linksunten.indymedia.org verboten hatte.

Um ihren unpopulären Kurs der militärischen Aufrüstung und der damit verbundenen sozialen Angriffe gegen die Bevölkerung durchzusetzen, geht die herrschende Klasse in Deutschland immer schärfer gegen jeden Ansatz von politischer Opposition vor. Die völlig aufgebauschten Ereignisse um den G20-Gipfel wurden benutzt, um das politische Klima massiv nach rechts zu rücken.

Davon fühlen sich die rechtesten Kräfte ermutigt. Der Fall aus Mecklenburg-Vorpommern ist bereits der zweite innerhalb weniger Monate, bei dem rechtsextreme Terrorpläne aus den Reihen des staatlichen Sicherheitsapparats bekannt wurden.

Erst im April erfuhr die Öffentlichkeit, dass in der Bundeswehr ein rechtsextremen Netzwerks um den Offizier Franco A. existiert, der unter der Tarnidentität eines Flüchtlings Terroranschläge in Deutschland begehen wollte.

Während über das angeblich ungeahnte Ausmaß an Gewalt bei den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg wochenlang berichtet wurde, verschwand der Skandal um die Terrorvorbereitungen inmitten des deutschen Heeres schnell wieder von der Bildfläche. Inzwischen wurde bekannt, dass nicht einmal die meisten Bundeswehrkasernen, die noch die Namen von Wehrmachtsoffizieren tragen, umbenannt werden sollen.

Wie weitreichend die rechtsextremen Netzwerke innerhalb des Staates bereits gediehen sind, lässt der gestern bekannt gewordene Fall aus Mecklenburg-Vorpommern erahnen. Bei den Durchsuchungen seien ausschließlich Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei eingesetzt worden, auf Polizeibeamte der örtlichen Landespolizei habe man verzichtet, erklärte das Schweriner Innenministerium Berichten zufolge. Offenbar sollte verhindert werden, dass die Beschuldigten aus den eigenen Reihen im Vornhinein von den Durchsuchungen erfahren konnten.

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